Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen / Übernahme Elternbeitrag

Leistungsbeschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert oder wenn Sie Bürgergeld, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen und/oder den Kinderzuschlag erhalten, können Sie die Übernahme des Elternbeitrages beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Jugendamt, Sachgebiet Leistungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte entnehmen Sie die benötigten Unterlagen dem "Hinweisblatt zur Antragsstellung auf Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen".

Quelle: Landkreis Saalekreis