Informationen zur Kindertagesbetreuung
Unter dem Begriff Kindertageseinrichtungen - auch Kitas genannt - werden Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zusammengefasst. Sie bieten Betreuungsangebote für Kinder unterschiedlichen Alters. Die Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalts dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder und ist eine wichtige Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es soll die Entwicklung eines jeden Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit gefördert werden. Dies umfasst die Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes. Dabei orientieren sich die Angebote pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien. Durch die Förderung der Entwicklung eines jeden Kindes wirken sie Benachteiligungen entgegen und erhöhen die Chancengleichheit für jedes Kind.
Es wird unterschieden zwischen folgenden Betreuungsarten:
- Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren;
- Kindergärten für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben bis zum Schuleintritt und
- Horte für Kinder ab Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.
Eine weitere Betreuungsform stellt die Kindertagespflege als Alternative zur Betreuung in einer der oben genannten Einrichtungen dar. Hier erfolgt die Betreuung durch eine Tagespflegeperson in einem eher familiären Umfeld, da maximal 5 Kinder gleichzeitig ermöglicht werden.
Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat einen Anspruch auf ganztägige Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Dieser Anspruch richtet sich nach § 22 SGB VIII in Verbindung mit § 3 Abs. 1 KiFöG LSA.
Weitere Informationen zu dem Rechtsanspruch Ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz finden Sie hier.
Für die Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen werden sog. Elternbeiträge erhoben. Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen regelt § 90 SGB VIII, dass das Jugendamt des Landkreises Saalekreis den Beitrag ganz oder teilweise übernimmt. weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Eine Übersicht über alle Einrichtungen und Tagespflegepersonen im Landkreis finden Sie hier.