Häufig gestellte Fragen

 

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen gerne Antworten auf häufig gestellten Fragen geben. 

Die Träger der Betreuungseinrichtungen arbeiten häufig mit sogenannten Wartelisten. Bitte lassen Sie zunächst Ihr Kind unbedingt bei dem Träger der Einrichtung auf die Warteliste setzen. Sollte es passieren, dass Sie (insbesondere nach einem Umzug) in einer Einrichtung keinen Betreuungsplatz für Ihr Kind erhalten, nehmen Sie Kontakt zu uns unter   auf. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Betreuungseinrichtung werden sog. Elternbeiträge erhoben. Sofern Sie diese nicht bezahlen können, übernimmt der Landkreis diese ganz oder teilweise. Genaueres finden Sie hier.

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich entschieden für Familien mit mehr als einem Kind die sogenannte Geschwisterermäßigung zur finanziellen Entlastung von Familien mit mehr als einem Kind einzuführen. Nach § 13 Abs. 4 Satz 1 Kinderförderungsgesetz zahlen Eltern für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden und die noch nicht die Schule besuchen, nur den Elternbeitrag für das älteste Kind, das eine Betreuungseinrichtung besucht.

Wenn eines der Kinder bereits in die Schule geht und einen Hort besucht, ist nur der Beitrag für das Hortkind zu zahlen. 

Voraussetzung ist in beiden Fällen immer, dass die Kinder in einer Familie zusammenleben, für die Kinder in der Familie ein Kindergeldanspruch besteht und alle Kinder in Tageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen betreut werden. Leben Kinder im Haushalt des getrennt lebenden Elternteiles kommt es immer auf die Ausgestaltung der Lebenssituation des Kindes bzw. der Kinder an.  Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Anspruch auf Geschwisterermäßigung haben, können Sie sich gerne an uns  wenden und uns Ihre Situation schildern.

Sollten Sie Gesprächsbedarf zu einer bestimmten Situation in der Kita Ihres Kindes haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die Erziehenden in der Einrichtung bzw. an die Leitungsperson. Oft kann hier schon eine Lösung gefunden werden. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist der Träger der Einrichtung der nächste Ansprechpartner für Sie. Sollte auch hier die Situation nicht gelöst werden können, können sie sich gerne an das Kita-Team des Jugendamtes wenden. Ihre Anliegen können Sie uns  oder an den Sprechtagen (Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr) persönlich schildern. Die Kontaktdaten und die Adresse finden Sie hier.