Ihr Weg zu einem Kita-Platz

 

Grundsätzlich hat nach § 3 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson in der Wohnortgemeinde. Soweit Plätze vorhanden sind, ist eine Betreuung in einer Tageseinrichtung von der Versetzung in den 7. Schuljahrgang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.

Ein ganztägiger Platz umfasst für Kinder bis zum Eintritt in die Schule bis zu 8 Stunden je Betreuungsbedarf oder bis zu 40 Wochenstunden. Für Schulkinder umfasst ein ganztägiger Betreuungsplatz 6 Stunden pro Tag . In den Schulferien kann Ihr Kind dann wieder einen Platz von 8 Stunden täglich nutzen.

Sollten Sie für Ihr Kind mehr Betreuungsstunden benötigen, können Sie auch eine Betreuung bis zu 10 Stunden pro Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden beantragen.

Wir empfehlen Ihnen Ihr Kind frühzeitig in den Einrichtungen bzw. bei dem Träger der Einrichtungen, die für Sie in Frage kommen, für einen Kita-Platz anzumelden. Eine Anmeldung ist ab Geburt Ihres Kindes möglich. Eine Übersicht über alle Einrichtungen und Tagespflegepersonen sowie Kontaktdaten für die Anmeldung finden Sie hier.

Sollte Ihnen vom Träger kein Platz zur Verfügung gestellt werden können , wenden Sie sich bitte an uns unter den angegebenen Kontaktdaten.

Auswärtige Betreuung

Zudem ermöglicht § 3b des Kinderförderungsgesetzes die Betreuung Ihres Kindes auch außerhalb der Gemeinde in der Sie wohnen. Sofern in Ihrer Wunscheinrichtung freie Plätze vorhanden sind und Sie dort einen Betreuungsvertrag abschließen können, wenden Sie sich bitte auch unbedingt an Ihre Wohnortgemeinde. Diese muss der Übernahme der Platzkosten zustimmen. Sollte dies einmal nicht erfolgen, wenden Sie sich bitte an uns und schildern Sie uns Ihr Anliegen