Einschulungsuntersuchung vereinbaren

Leistungsbeschreibung

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Untersuchung benötigen Sie

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
  • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

Welche Gebühren fallen an?

keine

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt