Fachaufsicht und Fachberatung durch das Jugendamt

 

Das Kita-Team des Jugendamtes ist Ihr Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen im Landkreis Saalekreis betreffen.  

Grundlage für die Kindertagesbetreuung in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Saalekreis sind zum einen die Regelungen der §§ 24 ff SGB VIII und die des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Träger der Tageseinrichtungen gestalten nach § 5 Abs. 3 KiFöG LSA die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages in eigener Verantwortung. Verbindliche Grundlage ist dabei das Bildungsprogramm „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“. Für die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder arbeiten die Einrichtungen mit sog. pädagogischen Konzepten. Diese stellen die Grundlage für die tägliche Arbeit dar und können Sie bei Bedarf bei den Leitungspersonen der einzelnen Einrichtungen erbitten.

Sollte es im Rahmen der Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegegerperson zu Konflikten kommen, stehen die Kolleginnen des Kita-Teams Ihnen gern beratend zur Seite. Wir bitten Sie jedoch sich zunächst an die Erziehenden in der Einrichtung bzw. an die Leitungsperson der Einrichtung zu wenden. Oft kann hier schon eine Lösung gefunden werden. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist in einem nächsten Schritt der Träger der Einrichtung zu informieren. Sollte auch hier die Situation nicht gelöst werden können, stehen wir Ihnen gerne  oder an den Sprechtagen (Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr) persönlich zur Verfügung. 

Im Rahmen der Fachberatung werden insbesondere Einrichtungen der Kindertagesbetreuung pädagogisch begleitet. Die Mitarbeitenden sorgen für den entsprechenden wissenschaftlichen Transfer, begleiten die Einrichtungen bei der konzeptionellen Arbeit und engagieren sich für die Umsetzung der Kinderrechte sowie für den Kinderschutz. Die Besonderheiten der Tätigkeit begründen sich dabei darauf, dass die Fachberatung als Kontaktperson für pädagogische Fachkräfte, Leitungspersonen der Einrichtungen, Träger und Tagespflegepersonen aber auch für Erziehungsberechtigte und Kinder fungiert. Daher gehört es zum beruflichen Selbstverständnis unserer Fachberatung mit einer wertneutralen und offenen Haltung zu arbeiten, welche durch ein hohes Maß an Empathie geprägt ist und stets nach den besten Lösungsansätzen für die Bedürfnisse aller am kindlichen Bildungsprozess beteiligten Akteure sucht.