Schülerfahrausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Landkreises Saalekreis hat die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur nächstgelegenen Schule der von ihr oder ihm gewählten Schulform zu befördern oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten, wenn die folgenden Mindestentfernungen für den Schulweg überschritten werden:
- bei der 1. - 4. Klasse mehr als 2,0 km,
- bei der 5. - 10. Klasse mehr als 3,0 km
- und bei Absolvierung des BVJ oder des ersten Ausbildungsjahres der Berufsfachschule die keinen mittleren Schulabschluss voraussetzt mehr als 4,0 km.
Diese Grenzen gelten nur im festgelegten Schulbezirk bzw. Schuleinzugsbereich. Nach § 2 Absatz 2 der Schülerbeförderungssatzung ergibt sich die Mindestentfernung aus dem ortsüblichen, kürzesten und zumutbaren Weg zwischen der Haustür des Wohngebäudes des Schülers und der Haupteingangstür des Schulgebäudes
Zuständige Stelle
Amt für Bildung und Ausbildungsförderung
Frau Kubis: 03461 40 1622
Frau Welle: 03461 40 1607
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Ausstellung Schülerfahrausweis
- ggf. Schulbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Schülerfahrausweis kann jeder Zeit beantragt werden.
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide des Landkreises Saalekreis kann Klage beim Verwaltungsgericht Halle erhoben werden.
Quelle: Landkreis Saalekreis