Erstattung von Gebärdensprachdolmetscherkosten für Elternabende/-gespräche beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Kostenübernahme für einen Gebärdensprachendolmetscher kann beantragt werden, wenn dieser für die die Teilnahme an Elternabenden oder Elterngesprächen benötigt wird. Bezahlt werden sowohl das Honorar als auch Fahrtkosten.
Die Kosten werden nur für Elternabende oder -gespräche an öffentlichen, weiterführenden Schulen des Landkreises übernommen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Schule.
Zuständige Stelle
Amt für Bildung und Ausbildungsförderung
Domplatz 9
06217 Merseburg
(ausschließlich für weiterführende, öffentliche Schulen des Landkreises)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Nachweis über die Hör- oder Sprachbehinderung (z.B. Schwerbehindertenausweis)
- aktuelle Schulbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Antragstellung fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Dauer Antragsbearbeitung: ca. 2 Wochen
Quelle: Landkreis Saalekreis